Allgem. Geschäftsbed.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
1.
Die Geschäftsbedingungen gelten stets für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen; das heißt insbesondere auch dann, wenn sie nicht nochmals jeweils vereinbart werden oder der Kunde Angebote/Annahmen/Bestätigungen unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen vornimmt, selbst wenn diese ergänzende/zusätzliche Regelungen enthalten.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2.
Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne daß diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher, als auch Unternehmer.
§ 2 Vertragsschluß1.
Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen, sowie Änderungen an Form, Farbe, Gewicht und/oder Verpackung bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten, soweit sie keine Hauptleistungspflicht betreffen. Ein Zwischenverkauf der Waren, die zunächst als vorrätig angeboten wurden, wird ausdrücklich vorbehalten.
2.
Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
3.
Die Zugangsbestätigung einer Bestellung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar; sie kann jedoch mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
4.
Der Vertragsschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, daß die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluß eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.
Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die evtl. bereits erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
5.
Teillieferungen bzw. Lieferungen von Mindermengen sind zulässig, soweit nicht anders vereinbart. Dies gilt insbesondere für kundenspezifische Anfertigungen, bei denen Mehr- oder Mindermengen bis 15 % zulässig sind.
6.
Nebenabreden sind nur wirksam vereinbart, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt in gleichem Maße für die Aufhebung dieser.
7.
Anwendungstechnische Beratungen erteilen wir nach unserem besten Wissen aufgrund unserer Erfahrungen und Auskünfte unserer Lieferanten. Alle Angaben/Auskünfte über Eignung und Anwendbarkeit unserer Waren sind jedoch stets unverbindlich, keinesfalls zusichernd oder garantierend und befreien den Käufer nicht von der Durchführung eigener Prüfungen und Versuche zur Feststellung der Tauglichkeit.
Angaben über die prozentuale Zusammensetzung und Mischungsverhältnisse unserer Waren sind nicht als verbindlich, zugesichert oder garantiert anzusehen, sondern als ungefähre Mittelwerte. Übliche herstellungsbedingte Abweichungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
8.
Der Kunde ist für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften/Auflagen bei der Anschaffung/Verwendung/Verarbeitung/Vertrieb unserer Waren allein verantwortlich.

§ 3 Eigentumsvorbehalt
1.
Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Bei fortlaufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherung der Saldoforderung.
2.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern eine nur bestimmte, insbesondere eingeschränkte Anwendung/Gebrauch unserer Waren zulässig oder Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich bzw. nach unseren Gebrauchs- und Wartungsanleitungen vorgeschrieben sind, hat der Kunde unsere Waren dementsprechend bestimmungsgemäß zu benutzen bzw. vorgesehene Arbeiten auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
3.
Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware, sowie den eigenen Wechsel des Geschäfts/Wohnsitzes hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
4.
Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 2 und 3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

5.
Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, sofern er sich uns gegenüber nicht im Zahlungsverzug befindet. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe unseres Rechnungsbetrages mit sämtlichen Nebenrechten zur Sicherung ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
6.
Der Kunde hat uns von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen.
7.
Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns, ohne daß uns hieraus Verbindlichkeiten/Verpflichtungen erwachsen.Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Waren mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt/vermengt/verbunden werden.
8.
Übersteigt der Wert der Sicherheit unsere Forderungen um mehr als 25 %, so werden wir diese insoweit auf Verlangen des Kunden freigeben.
§ 4 Vergütung
1.
Der von uns angebotene Preis ist freibleibend, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Dies gilt insbesondere für Nachlieferungen.
Für Unternehmer gelten stets die am Tage der Auslieferung bei uns geltenden Preise. Diese verstehen sich ausschließlich in Euro (€), ab zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer.
Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.
2.
Wir setzen die Zahlungsfähigkeit des Kunden bei Vertragsschluß voraus. Ergeben sich zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und der Auslieferung hiergegen Bedenken (insbesondere aufgrund eines Zahlungsrückstandes), sind wir berechtigt, vor Auslieferung Vorauszahlung oder Sicherheiten bis zur Höhe der Auftragssumme zu verlangen bzw. bei deren Nichterbringung vom Auftrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
3.
Die Annahme von Schecks/Wechseln bleibt ausdrücklich vorbehalten, erfolgt jedoch stets nur zahlungshalber, nicht an Erfüllung statt.
Für nicht von uns genehmigte oder nicht zwingend durch Gesetz zulässige Rücksendungen, sowie solche, die nicht auf ein Verschulden von uns oder nicht auf mangelhafte Ware zurückzuführen sind, gelten pauschalierte Verwaltungskosten in Höhe von 10 % des fakturierten Nettowertes als vereinbart. Dem Kunden steht der Nachweis geringerer Kosten zu.
4.
Wurde eine Zahlungsfrist nicht ausdrücklich genannt, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, soweit innerhalb dieser Frist die Ware dem Kunden zur Abnahme angeboten oder geliefert wurde. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
Ist eine Zahlungsfrist genannt, so beginnt diese stets vom Rechnungsdatum an zu laufen.
Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
5.
Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und von uns anerkannt ist.
6.
Im kaufmännischen Verkehr kann der Kunde ein leistungsverweigerndes Recht oder Zurückbehaltungsrecht nur wegen einer Forderung ausüben, die ihm unbestreitbar oder aufgrund rechtskräftiger Feststellung zusteht.

§ 5 Gefahrübergang
1.
Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über, insbesondere auch dann, wenn wir den Versand, sowie dessen Kosten übernommen haben.
Soweit keine besondere Vereinbarung besteht, erfolgt der Versand in der von uns nach billigem Ermessen gewählten Art und Weise. Eine vom Kunden gewünschte Transportversicherung hat dieser selbst abzuschließen.
Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Unternehmer zu vertreten hat, so geht die Gefahr im Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf den Unternehmer über.
2.
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
3.
Von uns genannte Lieferfristen sind unverbindlich. Etwas anderes gilt nur dann, wenn sie ausdrücklich schriftlich als zugesichert bestätigt wurden.
Bei einer Überschreitung einer von uns ausdrücklich zugesicherten Lieferfrist von mehr als vier Wochen gilt eine Nachlieferfrist von weiteren zwei Wochen als angemessen. Erst nach Ablauf dieser Nachlieferfrist wird der Kunde aus seiner Abnahmeverpflichtung frei. Darüber hinausgehende Rechte stehen dem Kunden nicht zu.
4.
Höhere Gewalt, Krieg, Arbeitskämpfe, Streiks, Aussperrung, unvorhersehbare Betriebsstörungen und sonstige, nach Vertragsschluß entstehende Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben oder nicht beeinflussen können, insbesondere Rohstoff- und Energiemangel, Betriebs- und Verkehrsstörungen, wie auch etwa verspäteter Materialeingang, verlängern angemessen die von uns genannten, auch zugesicherten Lieferfristen oder aber geben uns das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dem Kunden erwachsen hieraus keine weitergehenden Rechte.

§ 6 Gewährleistung
1.
Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
3.
Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Ist der Kauf auch für den Kunden ein Handelsgeschäft, so hat er unsere Lieferung unverzüglich nach Empfang, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Frist von einer Woche nach Empfang schriftlich anzuzeigen. Anzeigen haben ausschließlich uns gegenüber zu erfolgen.
4.
Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
5.
Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
6.
Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
7.
Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung/Gebrauchsanweisung sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung/Gebrauchsanweisung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung/Gebrauchsanweisung der ordnungsgemäßen Montage/dem ordnungsgemäßen Gebrauch entgegensteht.
8.
Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn sie in einem ursächlichen Zusammenhang damit bestehen, dassunsere Angaben zur Eignung und Anwendung der Ware unbeachtet blieb unsere Betriebsanleitung/Hinweise nicht befolgt wurden
eine Überbeanspruchung unserer Ware erfolgte
eine unsachgemäße Änderung/Verwendung unserer Ware vorgenommen wurde.
9.
Garantien im Rechtssinne oder Zusicherungen erhält der Kunde durch uns nicht.

§ 7 Haftungsbeschränkungen
1.
Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten auch der unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nicht.
2.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
3.
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

§ 8 Schlussbestimmungen
1.
Es gilt österreichisches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrecht-Abkommen finden keine Anwendung.
Werden die Vertragsverhandlungen, der Schriftverkehr oder auch geschlossene Vereinbarungen nicht oder nicht ausschließlich in deutscher Sprache geführt/geschlossen, so ist dennoch allein die in deutscher Sprache abgefasste Aktennotiz/Vertragsversion/Auftragsbestätigung die für die Ausführung des Vertrages allein und ausschließlich maßgebliche. Dies gilt insbesondere bei evtl. divergierenden Erklärungen/Auslegungen des Wortsinns der ausländischen zur deutschen Fassung.
2.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz bzw. nach unserer Wahl der allgemeine Gerichtsstand des Kunden.
Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
3.
Wir sind berechtigt, Daten über unsere Kunden oder die Geschäftsbeziehung oder soweit sie mit diesen in Zusammenhang stehen gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu speichern und zu verarbeiten.
4.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.


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